KINDERSCHUTZ


unten stehend finden sich Infos

bzgl. unsere Prävention und Intervention

von sexualisierter Gewalt im Sport


Info


Der SC Halen 58 e. V. hat die Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sportverein zur Vorstandssache erklärt. Nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) ist der Verein als Träger der freien Jugendhilfe angehalten, dafür Sorge zu tragen, keine im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes einschlägig vorbestrafte Personen anzustellen. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Vorlage von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen für die Mitarbeiter/innen.


Der SC Halen 58 e. V. hat ein vereinsinternes Konzept zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt erstellt. Darin findet man das Verfahren im Verdachtsfall, das Kommunikationsverfahren im Verein sowie die Ansprechpartner (z. B. Vertrauensperson). Zudem hat der SC Halen 58 e. V. mit dem Kreisjugendamt Steinfurt am 06.11.2014 eine verbindliche Vereinbarung zum Kinderschutz unterzeichnet.


Am 26.03.2015 ist der SC Halen 58 e. V. auf der Mitgliederversammlung des Kreissportbundes Steinfurt e. V. für das Engagement zur Prävention und Intervention von (sexualisierter) Gewalt ausgezeichnet worden.


 
 

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